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Richtlinien für persönliche Homepages |
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Richtlinien für persönliche Homepages der Mitarbeiter der MPG (code of conduct)
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Der folgende Text ist der Anlage 2 zum Protokoll der Sitzung des Wissenschaftlichen Rates der Max-Planck-Gesellschaft vom 07.02.1997 entnommen. Sie gilt für persönliche Homepages der Mitarbeiter der MPG auf EDV-Anlagen der MPG.
Die Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für Physik können nur dann eine persönliche Homepage haben, wenn ihre Arbeitsgruppe eine solche unterhält und ihnen einen Link von der Seite der Arbeitsgruppe auf ihre eigene Seite gewährt. Eine andere Form des Anbietens persönlicher Homepages ist nicht vorgesehen. Die Leiter der Arbeitsgruppen sind angehalten, sich selber in vernünftigen Zeitabständen ein Bild von den in ihrer Arbeitsgruppe angebotenen Homepages zu machen.
Ilka Agricola / 23.07.1997.
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"Jede Webseite muss eindeutige Angaben darüber enthalten, wer für die Erstellung der Seite und die Informationen auf der Seite verantwortlich ist. Die persönlichen Webseiten tragen deshalb den Vor- und Nachnamen des betreffenden Mitarbeiters. Sie sind eindeutig als persönliches Informationsangebot des Mitarbeiters zu kennzeichnen.
Das Verwenden des offiziellen Institutslogos oder anderer Logos der MPG ist nicht zulässig. Auf den persönlichen Homepages sollen nur Informationen angeboten werden, die mit dem Verfasser oder dessen Aufgaben am Institut zusammenhängen. Dies können z.B. sein:
- Kurzdarstellungen von eigenen Forschungsergebnissen;
- Ankündigungen von eigenen Veranstaltungen (z.B. Tagungen, Vorträge oder Vorlesungen);
- Vorlesungsskripte eigener Vorlesungen;
- Informationen zur Person des Verfassers (z.B. Name, Ausbildung, Aufgaben).
Unzulässig sind alle Webabgebote, die geeignet erscheinen, den Interessen des Instituts, der MPG oder deren Ansehen in der Öffentlichkeit zu schaden oder gegen geltende Gesetze oder Verordnungen verstoßen, z.B.
- Texte, die gegen datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen;
- Weltanschauliche oder politische Werbung;
- Beleidigende, verleumderische, verfassungsfeindliche, rassistische, sexistische oder pornographische Äußerungen oder Abbildungen.
Verweise auf Quellen (Hyperlinks), die unzulässige Inhalte enthalten oder von denen zu befürchten ist, daß sie solche enthalten könnten, sind zu unterlassen. Weiterhin ist es unzulässig, die persönliche Homepage zu Werbezwecken zu verwenden.
Persönliche Homepages sind Veröffentlichungen. Ersteller von Homepages sind daher gehalten, insbesondere zu bedenken, dass
- Veröffentlichungen aus Dissertationsprojekten vor vollständigem Abschluss des Promotionsverfahrens dieses gefährden können;
- Veröffentlichungen das Erlangen von Patentrechten unmöglich machen können;
- Vorveröffentlichungen im WWW das nachträgliche Akzeptieren von Veröffentlichungen durch eine Zeitschrift behindern können.
Bei Verstoß gegen die genannten Regeln kann dem Anbieter der persönlichen Homepage unbeschadet weiterer zivil- oder strafrechtlicher Sanktionen die Berechtigung zum Anbieten einer persönlichen Homepage entzogen werden."
Ilka Agricola / 23.07.1997
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